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Seelingstädter Schulverhältnisse von vorgestern
Wie schon anderen Ortes erwähnt, stammt die erste Nachricht über eine Schule im Dorf aus dem Jahre 1570.
Von Unterrichtsverhältnissen oder gar Lehr- bzw. Erziehungsmethoden ist uns direkt nichts überliefert. Auch nicht darüber, wer damals als Lehrer fungierte. Ein etwas genauerer Hinweis auf eine Schule oder wenigstens ein Schulzimmer erfolgte von dem, kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) nach Seelingstädt gekommenen Pfarrer Magister Georg Sigismund, in einem Pfarrbuch: "... beide Kirchen, Pfarre und Schule in den Tod verwüstet, ja so jämmerlich, daß man davor erschrecken mußte... ". Dieser Zustand wird wohl noch einige Jahre so angedauert haben, denn Reparaturen an den Wohnhäusern waren vorrangig. Außerdem verursachte die Schule Kosten, die nicht mehr aufgebracht werden konnten. So ist es nicht verwunderlich, daß wir erst zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts wieder etwas über sie hören.
Die Räume, in denen die Kinder damals unterrichtet wurden, waren völlig unzureichend und die Besoldung und Unterkunft des Lehrers äußerst mangelhaft. Dieser wurde nicht vom Staat bezahlt, sondern von den Einwohnern der Gemeinde. Jeder Bauer konnte seinen Anteil an der jährlichen Bezahlung des Lehrers entweder in Geld oder Naturalien geben. Dabei ist zu beachten, daß es in Chursdorf, das heute zu Seelingstädt gehört, niemals eine Schule gab. Die Lehrer, die unter der strengen Aufsicht der Kirchenbehörden standen, waren anfangs die Kirchner von Seelingstädt. In beiden Gemeinden gab es seit langem einen Kirchner und jeder sorgte für seinen Unterhalt. Erst nach und nach merkte man den Vorzug des besser besoldeten Kirchners zu Seelingstädt, und aus freier Wahl vertrauten ihm die verständigen Einwohner beider Gemeinden ihre Kinder zum Unterricht an, für welchen er damals durch das Schulgeld abgefunden wurde. Der Chursdorfer Kirchner unterrichtete die Kinder nie.
Dadurch hatten die Chursdorfer die Sorge um einen Lehrer los. Nun sollte man meinen können, sie hätten dafür wenigstens immer pünktlich "des Schulmeisters decem geschüttet". Weit gefehlt ! Es kam sogar soweit, daß Eltern, die man zur Zahlung ermahnen mußte, kurzerhand die Kinder lieber zu Hause behielten, ehe sie auch nur einen Pfennig entrichteten. Selbstverständlich gefiel so etwas den Seelingstädtern gar nicht. Sie hatten für die Instandhaltung des Schulgebäudes und das Gehalt des Lehrers aufzukommen. Schließlich war es eines Tages soweit, daß das um 1680 gebaute Schulhaus entweder von Grund auf erneuert oder ein neues gebaut werden mußte. Das alte Gebäude war ein ebenerdiges kleines Holzhaus und stand unterhalb der Seelingstädter Kirche.
Bei einer "Schulrevitation" im Jahre 1818 wurde der Gemeinde Seelingstädt die Anweisung gegeben, baldigst für eine Änderung der baulichen Verhältnisse zu sorgen. Es muß wahrhaftig schlimm ausgesehen haben, was damals als Schule bezeichnet wurde, denn gar so schnell sorgte man sich nicht um die Belange des Lehrers und seiner Arbeits- und Wohnstätte. Pflichtgemäß tagte nun der Gemeinderat zu Seelingstädt, beriet diese und jene Möglichkeit der Veränderung, konnte aber keinen endgültigen Beschluß fassen. An der Frage "wer soll das bezahlen ?" war er gescheitert. Sollte denn Seelingstädt allein "die riesigen Kosten" tragen? Schließlich kamen doch auch die Kinder von Chursdorf und den Waldhäusern in die hiesige Schule. (Die "Waldhäuser" sind heute ein Ortsteil von Trünzig)
Also lag doch nichts näher, als daß sich die Bewohner dieser Orte auch mit an der Bezahlung beteiligen sollten. Der Gemeinderat hatte jedoch nicht mit der Hartnäckigkeit der Chursdorfer gerechnet. Sie lehnten eine Beteiligung an den Kosten rundweg ab, daß sie "... für die Reparaturen der Kirche und der Glöcknerwohnung Sorge tragen müßten und noch nie nicht für die Kosten der Schule in Seelingstädt beitrugen...".
Trotz mehrfacher Verhandlungen mit den Chursdorfern blieben diese bei ihrer Meinung. Schließlich sah sich der Seelingstädter Gemeinderat gezwungen diesen Streitfall der Amtshauptmannschaft in Zwickau zu übergeben. Daraufhin kam es am 23.10.1818 zu einer Verhandlung zwischen den Superintendent von Zwickau, einem Vertreter des Amtshauptmannes sowie den Ortsrichtern und Schöffen von Seelingstädt, Chursdorf und den Waldhäusern. Nach langer und mit größter Erregung geführter Diskussion gelangte man zu einer vorläufigen Einigung. Die Seelingstädter Vertreter forderten von den Chursdorfern, sie sollten ein Drittel der Baukosten tragen. Damit waren jene aber keineswegs einverstanden. Sie wollten höchstens 300 Thaler freiwillig geben. Dieses "Ansinnen" lehnten aber die Seelingstädter ab.
Schließlich erklärten sich die Chursdorfer zur Zahlung von 400 Thalern und zur Leistung von Hand- und Spanndiensten bereit. Damit waren alle Beteiligten zufrieden, und der Bau hätte nun wohl auch unverzüglich begonnen werden können. Aber am 11. November 1818 erschien Johann Michael Piehler, der Chursdorfer Ortsrichter, im Justizamt Zwickau und teilte mit, daß Chursdorf doch bei dem Anerbieten vom 23.10. bleibe und nicht einen Pfennig mehr als 300 Thaler zahlen wolle.
Nun begannen wiederum Verhandlungen, und diese wurden so erbittert geführt, daß wahrscheinlich keine guten Worte gewechselt wurden. Der Superintendent von Zwickau gab dieses strittige Problem am 16.9.1819 dem Landeskonsistorium in Leipzig und die Amtshaupmannschaft Zwickau der Landesregierung in Dresden zur weiteren Bearbeitung und Klärung. Schon am 24.9.1819 erfolgte die Antwort aus Dresden: "Laut Rechtsspruch des Königs, sind Chursdorf sowie die Waldhäuser zur Zahlung verpflichtet !" Aber auch die Anwort aus Leipzig ließ nicht lange auf sich warten. Hier lautete der Beschluß des Konsistoriums: "Der Bau ist unverzüglich vorzubereiten, damit im kommenden Jahr sofort damit begonnen werden kann. Die Gemeinde Chursdorf wird verpflichtet, ein Drittel der Kosten zu tragen, falls es nicht die rechtliche Befreiung von allen finanziellen Pflichten vorweisen kann" (was den Vorstellungen der Seelingstädter entsprach!).
Die gleichlautenden Anordnungen waren doch wohl eindeutig genug, aber die Chursdorfer gaben sich noch nicht geschlagen. Wohl unterwarfen sie sich dem Rechtsspruch des Konsistoriums, wollten aber den rechtlichen Befreiungsbescheid erbringen. Eine gewisse Unsicherheit klang aber mit, da sie verlangten, die Bauaufseher aus beiden Gemeinden zu wählen und zu vereidigen bzw. baldigst einen Termin anzuberaumen, um über die Bauaufsicht und die Kassenverwaltung zu sprechen.
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